Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen

Mobilität ist ein hohes Gut unserer Gesellschaft und damit wird die Fahrerlaubnis immer wichtiger. Kleinere und größere Verstöße gegen die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs können den Führerschein gefährden. Ein frühzeitiges Einschalten eines qualifizierten Fachanwalts erhöht die Chancen der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.

Zu unseren Kompetenzfeldern zählen:

  • verkehrsrechtliche Tatbestände wie z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Straßenverkehrsgefährdung
  • Bußgeldbescheide und drohendes Fahrverbot z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss

Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen seit Zustellung. Die Erfolgschancen sind oft besser als Sie denken. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt

Heiko Posiege

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht

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